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Das Fortbildungszertifikat wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer verliehen.

Der Anwalt muss nachweisen, dass er insgesamt mindestens 360 Punkte erreicht hat.
Es gibt jeweils 10 Punkte für eine Fortbildungsstunde. Es muss eine laufende
Fortbildung in vier Modulen nachgewiesen werden.

1.Materielles Recht
2.Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht
3.Verfahrens- oder Prozessrecht
4.Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung

Die Fortbildung muss für einen Zeitraum von drei Jahren nachgewiesen werden.

Wenn drei Jahre abgelaufen sind, nach der erstmaligen Erteilung des Fortbildungszertifikates,
sind wiederum 360 erreichte Punkte zu belegen.