|
Kontakt/Anfragen
Sie können Ihre Anfrage per Telefon/Fax, via Internet oder in einem persönlichen Termin stellen. Auf Wunsch teilen wir Ihnen die entstehenden Kosten vorher mit. Hierzu schildern Sie uns bitte kurz den Sachverhalt. Sollten Sie das Beratungsangebot nicht war nehmen, werden wir Ihre Daten löschen. Beachten Sie bitte, dass das Internet ein unsicheres Medium ist. Daten können durch Dritte leicht ausspioniert werden.
|
|
|
Kosten
Genauso, wie Sie sich vor dem Kauf eines Brotes über dessen Preis erkundigen, sollte dies hinsichtlich der Kosten einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes sein. Bevor Sie uns Ihren Auftrag erteilen, können Sie Ihren Fall schildern und nach den voraussichtlichen Kosten der Bearbeitung befragen. Eine solche Anfrage ist anonym ebenfalls möglich. Nach der Antwort können Sie dann entscheiden, ob Sie uns einen Auftrag erteilen wollen oder nicht. Bei der gerichtlichen Vertretung sind wir an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gebunden. Dieses Gesetz lässt im gerichtlichen Bereich keine Abweichungen zu. Anders verhält sich dies im Bereich außergerichtlicher Tätigkeit. Hier berücksichtigen wir unseren geringeren Kostenaufwand in angemessener Form und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Berufs- und Wettbewerbsrechts. Für die Finanzierung einer Beauftragung, kann es staatliche Förderungen/Unterstützungen geben. Es kommen so zum Beispiel die Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Beratungsförderung im Bereich einer Existenzgründung in Betracht. Außerdem haben sich schon seit einiger Zeit Unternehmen etabliert, die Prozesse finanzieren.
|
|
|
Datenschutz Den Datenschutz und die anwaltliche Schweigepflicht befolgen wir strikt. Lehnen Sie nach einer Anfrage unser Angebot ab, werden Ihre Daten sofort gelöscht. Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Eine Ausnahme machen wir nur, sofern dies für die Bearbeitung Ihres Auftrages erforderlich ist. Gegenüber Anbietern von Rechtsberatungen aus dem nichtanwaltlichen Bereich unterliegt ein Rechtsanwalt der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Hierzu stellt ihm das Gesetz Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote zum Schutz seiner Mandanten zur Seite. Ein Anwalt versteht sich als konsequenter, absolut unabhängiger Vertreter der Interessen seiner Mandanten. Er erbringt als Hauptleistung seine Tätigkeit. Hierin liegt der entscheidende Unterschied zur Beratung aus dem nichtanwaltlichen Bereich. Dort erfolgt die Rechtsberatung als Zusatz, um eine andere Hauptleistung an zu bieten. Außerdem unterliegen diese Anbieter nicht den strengen Vorgaben der Anwaltschaft.
|
|
|
Qualität Laufende Fortbildung versteht sich für uns von selbst. Ihr Fall wird grundsätzlich durch unsere Mitarbeiter selbst bearbeitet. Als kleines Unternehmen können wir nicht immer über alle erforderlichen Spezialkenntnisse verfügen. So arbeiten wir in diesen Fällen mit kundigen Rechtsanwälten/Steuerberatern/Dipl.-Ing./sonstigen Sachkundigen- zusammen. Wir haben uns freiwillig dem Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer unterworfen “Qualität durch Fortbildung”. Näheres hierzu finden Sie über diesen Link. Bereits während des Auftrages sind Sie aufgerufen, die Qualität unserer Leistungen zu bewerten. Wir werten die Antworten aus und haben so ständig die Möglichkeit, gegebenenfalls erkennbare Mängel abzustellen und unseren Service für Sie zu optimieren.
|
|