Zum Beweis,dass die Jurisprudenz nicht nur eine völlig trockene Angelegenheit ist und dass humorvolle Anmerkungen und auch innovative Lösungsvorschläge nicht ausgeschlossen sind, finden Sie folgende Beispiele.

Ein berufsmäßiger Schäfer mit einer Herde von etwa tausend Schafen war an dem Pferch eines Hobby-Schäfers mit einer kleinen Herde von etwa dreißig Schafen vorbeigezogen. Die große Herde hatte den Elektrozaun niedergetrampelt. Beide Herden vermischten sich.

Das führte zu Kämpfen zwischen den Böcken mit dem Ergebnis, dass der Bock des Hobby-Schäfers auf der Strecke blieb. Außerdem verendete ein Mutterschaf, das vor lauter Aufregung “verlammte” (eine Fehlgeburt erlitt). Die beiden fehlgeborenen Lämmer verendeten. Hinzu kam der Schaden am Zaun. Auch die Eigentümer der Böcke gerieten ob dieses Sachverhalts in einen zunächst verbalen und dann realen Schlagabtausch, der mit einem Faustschlag ins Gesicht des Beklagten endete. Der Kläger klagte auf Schadensersatz. Der amtierende Amtsrichter beruhigte die Parteien mit Unterstützung durch die Prozessbevollmächtigten und appellierte daran, dass beide doch gewissermaßen Berufskollegen seien, denen an einem Dauerstreit nicht gelegen sein könne. Und es gelang, die Parteien zu befrieden und zum Abschluss folgenden Prozessvergleichs zu bewegen:

Der Beklagte gibt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung zwei Lämmer heraus, die mindestens vier Monate alt sind. Ferner verpflichtet er sich, zwei weitere Lämmer, die mindestens sechs Monate alt sind, gegrillt dem Kläger und den im Gerichtssaal anwesenden Personen zur Verfügung zu stellen. Der Kläger verpflichtet sich im Gegenzug, mindestens zwei Kästen Bier zu dieser Feier zur Verfügung zu stellen.

Die Parteien sind sich ferner einig, dass nunmehr zwischen ihnen, wenn dieses zuvor Ausgeführte erfüllt ist, keinerlei wechselseitige Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, mehr bestehen.

Das zuvor ausgeführte Fest soll bis zum 30.09.1999 ausgeführt werden.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben

URTEIL DES AMTSGERICHTES MÖNCHENGLADBACH:

Zum Sachverhalt:

Der Kläger hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Mallorca gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Ein “friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis” sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, die bei der kleinsten Bewegung mittig auseinander-gegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % vom Reisepreis. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt.

Das Gericht kritisiert,

Der Kläger hat nicht dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen.

beweist Sachkunde

Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

und stellt nach Begutachtung eines Fotos der Einzelbetten fest:

Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag sein, dass der Kläger derartiges nicht dabei hatte. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.

Verbote und Gebote in den USA
Alaska: In Fairbanks dürfen es Bewohner nicht zulassen, daß sich Elche auf offener Straße paaren.

Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein Mann seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt.

Texas: In San Antonio ist der Gebrauch von Augen und Händen beim Flirten illegal.
Pfeifen unter Wasser ist in Florida verboten.

Ein Gesetz verbietet es dem Arkansas River, höher als bis zur Brücke der Hauptstraße in Little Rock, Arkansas, zu steigen.

In den Straßen von Ashville, North Carolina, ist das Niesen verboten worden.

Uruguay:
Ein Gesetz in Uruguay legalisiert Duelle, sofern beide Teilnehmer Blutspender sind.

Friedens-Richter

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