Das Familienrecht regelt die persönliche und wirtschaftliche Stellung der Mitglieder
einer Familie zueinander und Dritten gegenüber.

Durch seine Regelungen zur Verwandtschaft (auf Abstammung beruhende
Rechtsbeziehungen) ist es besonders mit dem Erbrecht verzahnt.
Wegen des großen öffentlichen Interesses am Bestand von Ehe und Familie tritt der
Grundsatz der Vertragsfreiheit im Familienrecht regelmäßig zurück.

Das Familienrecht beinhaltet folgende Themenkreise:

-die Eheschließung und ihre Wirkungen,
-das eheliche Güterrecht,
-
die Ehescheidung und Scheidungsfolgen,
-
die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Ehegatten,
-die Verwandtschaft,
-die elterliche Sorge,
-die Adoption,
-Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Betreuung.

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