Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht lässt sich in zwei große Gruppen, das Individualarbeitsrecht und das
kollektive Arbeitsrecht aufteilen.

Beim Individualarbeitsrecht geht es um die Entstehung, den Bestand und die Beendigung
eines Individualarbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Es
werden Fragen zur Entlohnung, aber auch zur Freistellung, dem Urlaub und der näheren
Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses beantwortet. Beim Individualarbeitsverhältnis ist
nicht nur das sogenannte Dienstvertragsrecht (BGB §§ 611 ff) von großer Bedeutung.
Hierunter fallen eine Vielzahl weiterer Gesetze und Normierungen. Beispielsweise das
bekannte Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz,
das Beschäftigungsförderungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und viele andere mehr.
Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Mitsprache der Arbeitnehmer im einzelnen
Unternehmen. Betroffen ist insbesondere auch das Streikrecht und die daraus resultierenden
Folgen. Am Bekanntesten aus diesem Gebiet dürften das Tarifvertragsgesetz und das
Betriebsverfassungsgesetz sein.
