Er studierte von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften an
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und an
der Universität Regensburg.
Im Studium legte er Schwerpunkte auf das private Wirtschaftsrecht,
Arbeitsrecht und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Gruhne ist seit 1997 als Volljurist zugelassen und
vor allen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Nach ununterbrochener angestellter Tätigkeit gründete er 1999 die Kanzlei.

Von April 2000 bis Februar 2001 absolvierte er erfolgreich einen Lehrgang
zum Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Familienrecht”.
 

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