Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen.

Es trifft insbesondere Aussagen darüber, wer Erbe ist. Es differenziert grundsätzlich verschiedene Wege. Es ist zum einen das gesetzliche Erbrecht, vermittelt durch Verwandtschaft und zum zweiten das testamentarische Erbe.

Beim Übergang eines Vermögens vom Erblasser ist wiederum zu unterscheiden. Man kann in die Positionen eines Erblassers eintreten oder aber auch nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbmasse haben ohne selbst Erbe zu sein. Man spricht dann von einem Vermächtnis.

Themenbereiche des Erbrechts sind:

  • die Erbfolge,
  • rechtliche Stellung des Erben,
  • Nachlassverbindlichkeiten,
  • Mehrheit von Erben und sich daraus ergebende notwendige Regelungen (Rechtsverhältnisse der Erben zueinander, Verwaltung des Erbes, Auseinandersetzung des Erbes),
  • das Vermächtnis, Auflagen,
  • Testamentsvollstreckung,
  • Errichtung, Aufhebung eines Testaments,
  • Erbvertrag,
  • das Pflichtteilsrecht,
  • der Erbschein.
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